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Sachsendisco · seit 1992

Hochzeiten.
Events.
Emotionen.

Professioneller DJ-Service, Veranstaltungstechnik und Fotobox für Hochzeiten, Firmenfeiern, Geburtstage und besondere Momente.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von der Sachsendisco gegenüber Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge der Sachsendisco, Inhaber Matthias Borchert, mit Sitz in 04509 Schönwölkau.

Der Geltungsbereich umfasst insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen musikalische Unterhaltung, DJ- und Veranstaltungsservice, Eventtechnik, Veranstaltungsorganisation sowie die Vermietung und Bereitstellung professioneller Veranstaltungstechnik.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde von der Sachsendisco ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die jeweils individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Leistung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Zu den Leistungen der Sachsendisco können insbesondere gehören:

  • Musikalische Unterhaltung und DJ-Service für private, öffentliche und gewerbliche Veranstaltungen
  • Bereitstellung und Bedienung professioneller Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik
  • Planung, Organisation und technische Betreuung von Veranstaltungen
  • Moderation und Begleitung von Events
  • Vermietung von Veranstaltungstechnik einschließlich Zubehör
  • Auf- und Abbau der vereinbarten Technik am Veranstaltungsort
  • Individuelle Abstimmung von Musikprogramm, Ablauf und technischen Anforderungen

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach den im jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

Angebote der Sachsendisco sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot annimmt und die Sachsendisco die Buchung schriftlich, per E-Mail oder durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. Ein Vertrag kann ebenfalls durch den Beginn der vereinbarten Leistung zustande kommen.

Grundlage des Vertrages sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegten Leistungen und Konditionen.

Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gewünscht werden, bedürfen einer gesonderten Abstimmung. Hierdurch entstehende Mehrkosten können zusätzlich berechnet werden.

Die Sachsendisco behält sich vor, Aufträge abzulehnen, sofern deren Durchführung aus organisatorischen, technischen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Sachsendisco alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Angaben zum Veranstaltungsort, Veranstaltungsablauf, Ansprechpartnern vor Ort, technischen Besonderheiten sowie gewünschte Musikrichtungen oder Programmpunkte.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden kann und die erforderlichen Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb der Veranstaltungstechnik vorhanden sind.

Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende oder unvollständige Informationen des Auftraggebers entstehen, können zusätzlich berechnet werden.


§ 5 Veranstaltungsort und technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort ausreichend Stromanschlüsse sowie geeignete Flächen für den Aufbau der vereinbarten Technik zur Verfügung stehen.

Soweit erforderlich, sind Zufahrts-, Park- und Zugangsmöglichkeiten für den Transport von Veranstaltungstechnik bereitzustellen.

Entstehen durch fehlende Voraussetzungen zusätzliche Aufwendungen, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Endpreise gemäß der jeweils geltenden steuerlichen Regelung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Sachsendisco ist berechtigt, bei größeren Veranstaltungen oder Technikvermietungen angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.


§ 7 Auf- und Abbau sowie Veranstaltungsdurchführung

Die Sachsendisco ist berechtigt, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Technik vor Veranstaltungsbeginn aufzubauen und nach Veranstaltungsende wieder abzubauen.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vereinbarten Aufbau- und Abbauzeiten eingehalten werden können und die entsprechenden Bereiche frei zugänglich sind.

Verzögerungen, die nicht von der Sachsendisco zu vertreten sind, können zusätzlich berechnet werden.


§ 8 Vermietung von Veranstaltungstechnik

Wird Veranstaltungstechnik ohne Bedienpersonal vermietet, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einem sorgfältigen Umgang mit den überlassenen Geräten.

Für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände während der Mietdauer haftet der Auftraggeber, soweit diese nicht durch normale Abnutzung entstanden sind.

Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Sachsendisco zulässig.


§ 9 Haftung

Die Sachsendisco haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Sachsendisco nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Für Veranstaltungsausfälle, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Stromausfälle oder andere außerhalb des Einflussbereichs der Sachsendisco liegende Umstände entstehen, wird keine Haftung übernommen.


§ 10 Rücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt von einer verbindlich gebuchten Veranstaltung bedarf der Schriftform oder der Textform (z. B. E-Mail).

Im Falle einer Stornierung können folgende Ausfallkosten berechnet werden:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 89 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars
  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026


Für eine DJ-, Hochzeits- und Eventagentur wie Sachsendisco ist insbesondere der Stornierungsparagraph (§ 10) sehr wichtig. Gerade bei Hochzeiten und Firmenevents sichert er dich gegen kurzfristige Absagen ab.